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Lizenzvereinbarung (EULA)

Stand: 2026-09-03 Anbieter: Balane GmbH, Balanstraße 84, 81541 München · HRB 301320, Amtsgericht München · support@balane.tech

Diese Vereinbarung regelt die Nutzung der App „Huddle" (vormals „Cue") für macOS und Windows (im Folgenden: die Software). Mit Installation oder Nutzung der Software erklärst du dich mit diesen Bedingungen einverstanden.

Geltungsbereich: Diese Vereinbarung gilt für die direkt über balane.app bezogene Fassung. Für die über den Mac App Store bezogene Fassung gilt Apples Standard-Lizenzvereinbarung (*Licensed Application End User License Agreement*); eine gesonderte Huddle-EULA besteht dort nicht, und soweit der Kauf über Apple läuft, werden Kauf, Abo, Rechnung, Kündigung und Erstattung von Apple abgewickelt. Die Datenschutzerklärung des Anbieters gilt dagegen für alle Fassungen.

Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer.

1. Verkauf und Vertragspartner

Die Software ist kostenlos nutzbar (siehe §2). Der Kauf des Abonnements wird über Lemon Squeezy (Lemon Squeezy LLC) als Merchant of Record abgewickelt. Vertragspartner des Kaufvertrags (Zahlung, Umsatzsteuer, Rechnung, Widerruf) ist insoweit Lemon Squeezy; es gelten deren Käuferbedingungen. Freigeschaltet wird das Abonnement über einen Lizenzschlüssel.

Gegenstand dieser Vereinbarung ist ausschließlich die Lizenz zur Nutzung der Software, die der Anbieter einräumt.

2. Kostenlose Nutzung und Huddle Pro

Die Software ist zeitlich unbegrenzt kostenlos nutzbar. Alles, was den Zweck der App ausmacht, gehört zur kostenlosen Nutzung: der Countdown in der Menüleiste, das schwebende Overlay, die bildschirmfüllende Bühne, die Kalenderanbindung samt automatischem Tracking, der Timer per Ziehen am Menüleisten-Symbol, das Signal beim Überziehen, die selbst eingetippte Agenda und die Unsichtbarkeit im Screen-Sharing.

Huddle Pro schaltet keinen zusätzlichen Zeitmesser frei, sondern: das Aussehen von Bühne und Vollbild-Signal einschließlich eines eigenen Logos, das Lesen einer Agenda aus den Meeting-Notizen, das Warten der Agendapunkte am Nullpunkt ab dem zweiten Punkt — der erste wartet für alle — sowie das Speichern von Vorlagen und deren automatisches Lernen aus wiederkehrenden Terminen.

Huddle Pro wird als Jahresabonnement angeboten. Ein Lizenzschlüssel berechtigt zur Aktivierung auf einem Rechner gleichzeitig; die Aktivierung kann jederzeit in der Software wieder freigegeben und auf einem anderen Rechner genutzt werden.

Wer die Software in einer Fassung bis einschließlich 1.1 gekauft hat, behält Huddle Pro dauerhaft und ohne Abonnement. Das gilt für die über den Mac App Store bezogene Fassung und wird dort anhand des Kaufbelegs festgestellt.

3. Nach Ende des Abonnements

Endet das Abonnement, wechselt die Software in die kostenlose Nutzung. Alle Zeitmessfunktionen bleiben vollständig erhalten; es entfallen die in §2 genannten Zusätze. Vorlagen, Agenden und Einstellungen bleiben auf deinem Rechner gespeichert und werden weder gesperrt noch gelöscht; sie stehen nach einer erneuten Freischaltung unverändert zur Verfügung.

4. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Bei digitalen Inhalten erlischt dieses Recht vorzeitig, wenn du der sofortigen Ausführung ausdrücklich zustimmst und bestätigst, dadurch dein Widerrufsrecht zu verlieren (§ 356 Abs. 5 BGB). Die Einholung dieser Zustimmung sowie die Abwicklung eines Widerrufs erfolgen über Lemon Squeezy; maßgeblich sind deren Widerrufsbelehrung und Käuferbedingungen.

5. Systemvoraussetzungen und Berechtigungen

macOS: Die Software benötigt macOS 14 oder neuer. Für den Zugriff auf deine Termine fragt sie die vom Betriebssystem verwaltete Kalenderberechtigung ab; du erteilst sie im Systemdialog und kannst sie jederzeit zurücknehmen. Ohne sie läuft die Software weiter, dann als reiner Timer ohne Kalenderbezug.

Windows: Die Software benötigt Windows 10 in der Version 2004 oder neuer. Ältere Fassungen können ein Fenster nicht von der Bildschirmaufnahme ausnehmen; die Software weist in den Einstellungen darauf hin, statt eine Unsichtbarkeit zu behaupten, die das System nicht leisten kann. Termine liest sie wahlweise aus einem laufenden klassischen Outlook, aus einem Microsoft-365-Konto nach Anmeldung oder aus einer abonnierten Kalenderadresse; welche dieser Quellen zur Verfügung steht, hängt von deiner Umgebung ab.

Die Windows-Fassung gibt es als signiertes Installationsprogramm direkt auf balane.app.

6. Umfang der Lizenz

Der Anbieter räumt dir ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, die Software im vereinbarten Umfang zu nutzen. Nicht gestattet sind insbesondere Weiterverkauf, Vermietung, Unterlizenzierung sowie das Umgehen der Lizenzprüfung. Dekompilierung ist nur im gesetzlich zulässigen Rahmen erlaubt.

7. Grenzen der Zusage — die Software beendet kein Meeting

Die Software zeigt die Zeit an; sie führt das Gespräch nicht. Sie beendet von sich aus keinen Termin, unterbricht keine Verbindung und greift in keine andere Anwendung ein. Countdown, Farbwechsel, Signal und Ansage sind Hinweise an dich und die Anwesenden; die Entscheidung, wann ein Meeting endet, triffst du.

Die Unsichtbarkeit im Screen-Sharing beruht auf einer Funktion des Betriebssystems, mit der ein Fenster von der Bildschirmaufnahme ausgenommen wird. Sie wirkt gegenüber den Aufnahmeverfahren, die diese Kennzeichnung beachten. Der Anbieter sichert nicht zu, dass jede denkbare Aufnahme sie beachtet, und sie wirkt naturgemäß nicht gegen eine auf den Bildschirm gerichtete Kamera oder gegen ein Foto. Prüfe die Einstellung im Zweifel vor einer Sitzung, in der es darauf ankommt.

Termine, Titel und Notizen liest die Software aus den Quellen, die du verbindest. Sie verlässt sich auf deren Angaben und sichert nicht zu, dass ein Termin dort richtig, vollständig oder aktuell hinterlegt ist. Für die Richtigkeit deiner Termine bist du verantwortlich.

8. Gewährleistung und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9. Änderungen und Schlussbestimmungen

Der Anbieter kann die Software weiterentwickeln und Funktionen ändern, solange der vereinbarte Leistungsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.